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Das neue Rundfunkgebührengesetz tritt ab dem 1. Januar 2007 in Kraft und scheint weitere Kreise zu ziehen als bisher vermutet: Nicht nur der heimische PC ist von der Gebühr betroffen, so er denn über einen Internetanschluß verfügt, auch die 50.000 deutschen Geldautomaten sind nunmehr belastet.

Dies teilte die Frankfurter Industrie- und Handelskammer jüngst mit und sorgt dadurch für verwunderte Gesichter. Der Grund für die Gebührenerhebung ist, dass jeder Geldautomat über das Internet mit den Banken verbunden ist und damit unter die Kategorie der Computer mit Internetanschluss fällt. Da diese mit dem Jahreswechsel aber als Geräte, die zum Empfang von Radio- und TV-Sendungen fähig sind, eingestuft werden, müssen auch für Geldautomaten GEZ-Gebühren bezahlt werden.

Bisher ist nicht klar, ob die finanzielle Mehrbelastung für die Banken auf die Kunden umgewälzt wird; offensichtlich ist nur, dass diese Art der Gebührenerhebung fernab der Realität liegt. Niemand wird einen Geldautomaten zum Fernsehen oder Radiohören nutzen. Jedenfalls noch nicht, vielleicht werden die Automaten ja auch so umgerüstet, dass die Gebühren berechtigt sind und der Kunde während seiner Wartezeit durch Medienberieselung beschäftigt wird.

 
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